Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes. Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Das Baukindergeld hat das förderpolitische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen. |
Ab dem Tag des Einzugs in Ihre neue Immobilie haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Antrag für das Baukindergeld zu stellen. Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, melden Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder sich bei Ihrer Gemeinde an oder um. Die Meldebestätigung, die Sie von der Gemeinde erhalten, brauchen Sie später, um Ihr Einzugsdatum nachzuweisen. Ihr Kind ist noch nicht geboren? Dann schöpfen Sie bitte die 6-monatige Antragsfrist aus, da erst nach der Geburt Ihres Kindes eine Antragstellung möglich ist. |
Bitte beachten Sie: Ihr Antrag auf Baukindergeld wurde bestätigt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Danach verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.
m Schwierigkeiten beim Hochladen der Dokumente zu vermeiden, scannen Sie Ihre Nachweise am besten mit einem Scanner oder über Ihr Smart­phone bzw. Tablet mit Hilfe einer Scan-­App. Speichern Sie die Dateien bitte als PDF.
Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Nachweise mit Ihrem Smart­phone oder Tablet abfoto­grafieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bild­datei (JPG-Datei).
Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.