Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundbuch

Das Grundbuch ist zwar ein offiziell zugängliches Register, es kann jedoch nicht jeder willkürlich Auskünfte zu einem beliebigen Grundstück erhalten. Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte zum Grundbuch bzw. zum Grundbuchauszug für Sie zusammengefasst.
 

Beim Grundbuch handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem Details zu Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten (z.B. Teileigentum oder Wohnungseigentum) festgehalten werden. Erst der Grundbucheintrag macht einen Käufer einer Immobilie auch zu dessen Eigentümer. Der Kaufvertrag allein reicht dafür nicht aus. Jedes Grundstück muss zwingend im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragungen beinhalten u.a. Angaben zu den Eigentümern, dem Eigentumserwerb und den Belastungen. Geführt wird das Grundbuch vom Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts. 

Hier erfahren Sie mehr Wissenswertes über das Grundbuch und Flurkarten. 

Der Grundbuchauszug bezeichnet die Abschrift der Grundbucheintragungen zu einem bestimmten Grundstück bzw. einer Immobilie. Er ist z.B. beim Kauf einer Immobilie für den Kaufinteressenten relevant. Für die Grundbucheinsicht müssen Sie sich an das zuständige Grundbuchamt wenden. Wesentlich weniger Aufwand haben Sie jedoch, wenn Sie den Grundbuchauszug online anfordern.

Der Gesetzgeber gestattet allen Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse die Grundbucheinsicht und somit die Grundbuchauskunft. Das betrifft z.B. den Käufer des betreffenden Grundstücks – immerhin steht ihm ein Recht am Grundstück zu. Genauere Informationen zum Bereich berechtigtes Interesse, Grundbuchauskunft finden Sie im § 12 der Grundbuchordnung.

Weiterhin dürfen folgende Personen einen Grundbuchauszug anfordern:

  • Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks
  • Personen, die im Grundbuch stehen (etwa als Gläubiger oder als Inhaber eines Wegerechts)
  • Besitzer einer gültigen Vollmacht eines der Berechtigten

Wenn Sie zur Grundbucheinsicht berechtigt sind, erhalten Sie eine Einsicht in alle zum Grundstück vorliegenden Angaben, also auch die Abschrift sämtlicher Urkunden und Verfügungen.

Damit die Vollmacht gültig ist, muss sie auf jeden Fall vom Besitzer des Grundstücks ausgestellt und unterschrieben werden. Die Vollmacht bedarf keiner bestimmten Form. Wichtig ist, dass alle relevanten Personen (Eigentümer und Bevollmächtigte), die Einsicht in das Grundbuch haben möchte, enthalten sind. Unsere Vollmachtsvorlage können Sie gern hier downloaden.