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Adelheid Schneider
Norderstedt
Was ist eine Baulast?
Bei Baulasten handelt es sich um rechtliche Einschränkungen, die für die Bebauung oder Nutzung von Immobilien gelten. Baulasten geben Eigentümern vor, was sie auf ihrem Grundstück durchführen oder unterlassen, aber auch dulden müssen.
Wer ein Haus auf seinem eigenen Grund und Boden zum Beispiel in Techentin bauen möchte, sollte sich schon vor dem Erwerb des Grundstücks darüber informieren, ob bestimmte Baulasten für dene Bereich und für das Grundstück in Techentin vorliegen. Dies ist insofern wichtig, als sich beim Grundstückskauf die Baulast auch automatisch auf den Käufer überträgt. Es ist möglich, dass die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die eingetragene Baulast entweder erheblich eingeschränkt oder auch erweitert sein kann.
Theoretisch kann jeder Grundstückseigentümer eine Baulast eintragen lassen. Die Übernahme der Verpflichtung ist zunächst freiwillig. Ist die Eintragung allerdings erfolgt, ist die Baulast verbindlich. Die Baubehörde kann die Übernahme anordnen oder per Zwang durchsetzen. So auch für alle Grundstücke in Techentin.
Kann ich einen Bebauungsplan für Techentin online beantragen?
Natürlich. :-) Beauftragen Sie uns gern mit der Einholung des gewünschten Bebauungsplanes. Ganz bequem und direkt von zu Hause hier den Bebauungsplan für Techentin beantragen.
In welchen Zuständigkeitsbereich fallen Baulasten?
Zuständig für Baulasten ist die Baubehörde von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Regelungen dazu fallen unterschiedlich aus und finden sich in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Eine Ausnahme bildet Bayern, wo es keine Baulasten oder Baulastenverzeichnisse gibt. Die Verpflichtungen werden dort als Grunddienstbarkeiten ins Grundbuch eingetragen.
Wo und wie lässt man eine Baulast eintragen?
Baulasten werden in Baulastenverzeichnissen eingetragen, für die wiederum die Baubehörden der Städte, Gemeinden oder Landkreise zuständig sind. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen auf Länderebene kann die Form der Beantragung variieren. Informieren Sie sich deshalb am besten direkt bei der für Sie zuständigen Baubehörde für Techentin.
Üblicherweise sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefüllter Bauantrag inklusive Einverständniserklärung
- Lageplan
- Grundbuchauszug
- Vertretungsbefugnisse
- Handelsregisterauszug (sofern sich das zu belastende Grundstück im Eigentum einer juristischen Person in Form von einer Handelsgesellschaft befindet)
Was kostet es, eine Baulast eintragen zu lassen?
Jede Kommune regelt selbst, welche Gebühren sie für die Eintragung einer Baulast nimmt. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt außerdem von den Landesbauordnungen in den jeweiligen Bundesländern sowie von der Art der Baulast, dem wirtschaftlichen Wert und dem Verwaltungsaufwand ab.
Die Spannbreite in Hamburg reicht beispielsweise von 58 bis 1000 Euro, in Düsseldorf sind zwischen 50 und 250 Euro festgesetzt und in Leipzig zwischen 50 und 350 Euro.
Wer die Kosten trägt, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Üblich ist, dass derjenige, der von der Baulast begünstigt ist, die Gebühren zahlt.
Was sind typische Baulasten?
Abstandsflächenbaulast
In dieser am häufigsten eingetragenen Baulast ist geregelt, dass der Eigentümer eines Grundstücks bestimmte Flächen auf seinem Grundstück nicht bebauen darf, damit der Nachbar die Abstandsflächen seines Gebäudes einhalten kann. In diesem Fall wird auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen.
Erschließungsbaulast
Bei dieser Art von Baulast geht es im Kern darum, dass Baugrundstücke immer von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus erschlossen sein müssen. Dabei kann es sich sowohl um eine Zuwegung für Fahrzeuge als auch um die Netze der öffentlichen Versorger wie Abwasser, Gas oder Strom handeln. Ist diese Zuwegung nicht gegeben, kann eine Erschließungsbaulast auf einem Nachbargrundstück eingetragen werden, der der Eigentümer dieses Grundstücks zustimmen muss.
Stellplatzbaulast
Dabei handelt es sich um die Verpflichtung eines Grundstückeigentümers, die Nutzung von Stellflächen für Fahrzeuge auf seinem Grundstück durch Dritte – meist Nachbarn – zu dulden. Beispielsweise können Bauherren durch das Eintragen einer Baulast auf fremden Grundstücken die vor allem in Innenstadtlagen erforderliche Zahl an vorgeschriebenen Stellflächen für ihr Bauvorhaben nachweisen. Für die Nutzung des Nachbargrundstücks wird in der Regel ein Entgelt entrichtet.
Vereinigungsbaulast
Hier geht es darum, dass zwei oder mehrere Grundstücke, die nebeneinander liegen, im Baurecht als eine Einheit behandelt werden. Die Eigentumsrechte werden dabei nicht berührt.
Anbaubaulast
Diese Baulast verpflichtet den Bauherren, sein eigenes Gebäude direkt an ein Gebäude anzubauen, das auf dem Nachbargrundstück an der Grenze steht.
Wann ist eine Baulast erforderlich?
Erforderlich wird eine Baulast immer dann, wenn ein geplantes Bauvorhaben auf dem betreffenden Grundstück nicht den Baurechtsnormen entsprechend erstellt werden kann und dadurch umliegende Grundstücke zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen.
Welche Nachteile hat eine Baulast?
Ein möglicher Nachteil könnte zum Beispiel in einer stärkeren Verschattung des Nachbargrundstücks liegen. Oft wird eine Baulast als Risiko für Immobilienkäufer gesehen, was eine Minderung des Kaufpreises rechtfertigt. Den Umfang der möglichen Wertminderung kann am besten ein Sachverständiger vor Ort beurteilen.https://immowert-experts.de
Wie wirken sich Baulasten auf den Wert einer Immobilie aus?
Liegt auf einem Grundstück eine Baulast, kann das eine erhebliche Wertminderung darstellen, etwa wenn die Bebaubarkeit durch die Baulast eingeschränkt wird. Potenzielle Käufer sollten aber wissen, dass nicht jede Baulast automatisch zu einer Wertminderung führt. Es ist beispielsweise ein Unterschied, ob die Stadt ein Wegerecht im Brandschutzfall hat und dieses praktisch nie ausübt oder ob ein Nachbar tagtäglich von seinem Wegerecht Gebrauch macht.
Auch die Art der Baulast spielt eine Rolle und damit einhergehend die Frage, wer einen Nutzen und wer eine Einschränkung aufgrund der Baulast hat. Bei dem belasteten Grundstück wirkt sie sich unter Umständen wertmindernd aus, bei dem begünstigten Grundstück werterhöhend.
Ob die Baulast eine Wertminderung darstellt, können Sie im Rahmen einer Immobilienbewertung abklären. https://immowert-experts.de/shop
Wann kann eine Baulast wieder gelöscht werden?
Es gibt die Möglichkeit, eine Baulast durch schriftlichen Verzicht der Baurechtsbehörde aufzuheben, sobald kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das Bauvorhaben gar nicht mehr in der ursprünglich geplanten Form ausgeführt wird. Die Gefahr einer Wertminderung entfällt dann komplett.
Was ist ein Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist in Deutschland ein in den meisten Bundesländern geführtes Verzeichnis der Baulasten, d. h. der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Wer ist berechtigt ein Baulastenverzeichnis zu erhalten?
Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Einsicht in dieses für Techentin erhält man nur, wenn man Eigentümer ist oder ein berechtigtes Interesse vorweisen können.
Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
- Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt
- Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
- als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will
- eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen kann
- Behörde, ein Gericht, ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist
Wie viel kostet ein Baulastenverzeichnis?
Die Kosten für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis variieren und sind davon abhängig, ob und wie viele Baulasten im Baulastenverzeichnis auf einem Grundstück vermerkt sind. Für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis sollten Sie daher mit Gebühren zwischen 20 Euro und 150 Euro rechnen.
Als Abteilungen werden in Deutschland die verschiedenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, sie dienen seiner Untergliederung. Die Rechtsgrundlage für den Aufbau des Grundbuches und ihrer Abteilungen liefert die Grundbuchverfügung (GBV), insbesondere die §§ 4 sowie § 9, § 10 und § 11. Das Grundbuch ist demnach in folgende Abteilungen gegliedert:
Die Aufschrift bzw. das Deckblatt des Grundbuchs enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben eingetragen, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie nachrichtlich Lagebezeichnung (z. B. "Im Oberhagen" oder "X-Straße 11"), Nutzungsart und Größe.
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Die zweite Abteilung des Grundbuchs enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
In der Abteilung III / die dritte Abteilung des Grundbuchs sind die Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.
Für die Führung der Grundbücher ist nach § 1 GBO das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Das Grundbuchamt ist für einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig; die Grundbuchbezirke decken sich mit den Gemeindebezirken (§ 2 Abs. 1 GBO). Grundbuchsachen gehören nach § 3 Nr. 1 h des Rechtspflegergesetzes in den Aufgabenbereich der Rechtspfleger.
Abweichende Vorschriften bestanden bislang in Baden-Württemberg (§§ 149, § 150 GBO), hier wurden nach alter Tradition die Grundbücher von den grundsätzlich in jeder Gemeinde eingerichteten staatlichen Grundbuchämtern geführt. Bis Ende 2017 werden diese auf 13 zentrale Standorte bei den jeweiligen Amtsgerichten zentralisiert.
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Einsicht in das Grundbuch, Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug
Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen.
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Ursprünglicher Regelungszweck der Vorschrift war, ein Einsichtsrecht nur wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen zu ermöglichen. Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen.
Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Wenn der Eigentümer der Einsicht zustimmt, erübrigt sich der Antrag auf Einsichtnahme. Zur Verifizierung reicht meist ein Mietvertrag aus. Anrecht auf Einsicht haben ebenfalls Grundstücksangrenzer, wenn diese eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen. Für künftige Kreditgeber kann eine Einsicht notwendig sein, wenn das Grundstück oder das sich darauf befindende Gebäude als Kreditsicherheit diesen soll. Gläubiger, die z.B. einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigner haben, können ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse nachweisen.
Wann sollte das Grundbuch eingesehen werden?
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Eheleute, die in Scheidung leben und den Zugewinnausgleich berechnen möchten, sollten ebenfalls Einsicht in die Grundbücher der gemeinsam, aber auch getrennt besitzenden Grundstücke und Wohnimmobilien beantragen.
- Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten innerhalb der Familie oder unter Miteigentümern ist grundsätzlich ein Blick in das entsprechende Grundbuch durch einen Grundbuchauszug ratsam.
- Wir empfehlen auch bei Bestandsobjekten stets einen Grundbuchauszug sicher aufzubewahren. Dieser objektspezifische Grundbuchauszug gibt Ihnen die einzige Rechtssicherheit zum Objekt und dessen Rechten.
Welche Grundstücksinformationen sind wichtig?
Ob bei Grundstückskauf, beim Verkauf einer Immobilie, bei einer Schenkung, Scheidung oder einem Erbe. Hier erfahren Sie, welche Informationen über Grundstücke und Immobilien wichtig sind.
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Grundbuch: Warum ist es so wichtig? Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken mit dem ergänzenden Zweck, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.
- Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte: Auf einer Flurkarte, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird, sind amtliche Informationen zum Gruundstück zu finden, die im Liegenschaftskataster amtlich dokumentiert werden. Unter anderem sind das die Lage des Grundstücks, die Bebauung und auch die Flur- sowie Flurstücknummer.
- Baulast: Die Baulast oder auch Baulasteintragung umfasst öffentlich-rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Bebaubarkeit oder anderweitige Nutzbarkeit von Grundstücken. Eine eingetragene cBaulast im Baulastenverzeichnis ist meist etwas negatives.
- Altlast: Abfallbeseitigungsanlagen außer Betrieb, sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Als altlastverdächtige Flächen werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet und sind im Altlastenkataster geführt, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft.
Wofür braucht man einen Grundbuchauszug?
Mit einem Grundbuchauszug können Sie Ihre vorhandenen Rechte an einer Immobilie nachweisen. Er ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Dort werden für jedes Grundstück die Eigentümer und bestehenden Rechte wie Wegerechte oder mögliche Belastungen festgehalten. Dazu gehört auch die Grundschuld. Sie dient der Absicherung Ihrer Baufinanzierung gegenüber der Bank. Deshalb wollen Banken vor der Vergabe des Baudarlehens einen Grundbuchauszug von Ihnen haben. Auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Damit können Sie belegen, dass Sie auch wirklich der Eigentümer sind. Ohne Grundbuchauszug geht bei Immobilienkauf und -verkauf also gar nichts.
Kann ich einen Grundbuchauszug auch online beantragen?
Ja, Sie können Ihren Grundbuchauszug auch online anfordern. Dazu können unser das Angebot nutzen. Sie müssen dafür das auf dieser Website angezeigte Onlineformular ausfüllen.
Was benötige ich sonst noch, wenn ich eine Immobilie habe?
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