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Zafer Aydin
Langenhagen
Was ist eine Flurkarte?
Die Flurkart ist eine maßstabsgetreue Darstellung aller Liegenschaften eines Gebiets und zählt zusammen mit der Schätzungskarte zum abbildenden Teil des Liegenschaftskatasters.
Kann ich eine Flurkarte online beantragen?
Natürlich. :-) Beauftragen Sie uns gern mit der Einholung Ihrer gewünschten Flurkarte für Drachhausen. Ganz bequem und direkt von zu Hause.
Was beinhaltet eine Flurkarte ?
In Deutschland sind alle Flurstücke auf Flurkarten abgebildet. Alle Flurkarten für Drachhausen beinhalten auch diese Informationen.
Dabei sind meist die folgenden Informationen enthalten:
- Flur- und Flurstücksnummern
- Lage von Grundstücken
- Flurstückgrenzen
- Gemeindegrenzen
- Art der Bebauung
- Gebäudenummerierung
- Nutzungsart des Bodens
- Grenz- und Vermessungspunkte
- topografische Angaben
- Hecken und Zäune
- Mauern
Wofür benötige ich eine Flurkarte?
- Ingenieure und Architekten nutzen die Flurkarte für die Planung von Baumaßnahmen.
- Flurkarte sind eine Basis der Immobilienbewertung, bei der die Größe des Grundstücks, aber auch andere Umgebungsfaktoren den Wert bestimmen.
- Immobilienmakler verwenden die Informationen der Flurkarte für Vermarktungszwecke.
- Immobilieninteressenten lassen sich häufig die Liegenschaftskarte zeigen, da sie maßstabsgetreue Daten zum Grundstück enthält, zum Beispiel Ortsgrenzen, Bodennutzungsarten und Straßenverläufe.
- Natürlich kann man ebenso eine Flurkarte für den privaten Gebrauch anfordern, z.B. für die Prüfung der gelegenen Grundstücksgrenzen
- Die Flurkarte ist ebenso eine wichtige Bezugsgröße für die Grundsteuer-Veranlagung und andere bodenspezifische Steuern und Abgaben, weshalb sie beim Erwerb und Verkauf einer Immobilie zu den wichtigen Dokumenten zählt.
- Flurkarten dienen als Kartenvorlage für Einträge ins Grundbuch.
- Banken brauchen die Angaben der Flurkarte für die Festsetzung von Beleihungswerten, der sogenannten Grundschuld.
Wer ist berechtigt eine Flurkarte zu erhalten?
Grundsätzlich kann jeder Interessierte eine Flurkarte beantragen. Es ist nicht nötig, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Beim Antrag müssen Sie allerdings angeben, welche Flurstücke für Sie relevant sind und wie groß der Flurkartenauszug sein soll. Sollten Sie die Flurstücksnummer nicht zur Hand haben, kann auch anhand der Adressangabe eine Liegenschaftskarte erstellt werden.
Wie viel kostet eine Flurkarte?
In der Regel liegen die Kosten für eine Flurkarte zwischen 15€ und 60€. Je nach Ort und Größe variieren die Kosten. Zudem sind die Änderung der Lagebezeichnung, der Nutzungsart und die Vereinigung von Flurstücken kostenlos.
Als Abteilungen werden in Deutschland die verschiedenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, sie dienen seiner Untergliederung. Die Rechtsgrundlage für den Aufbau des Grundbuches und ihrer Abteilungen liefert die Grundbuchverfügung (GBV), insbesondere die §§ 4 sowie § 9, § 10 und § 11. Das Grundbuch ist demnach in folgende Abteilungen gegliedert:
Die Aufschrift bzw. das Deckblatt des Grundbuchs enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben eingetragen, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie nachrichtlich Lagebezeichnung (z. B. "Im Oberhagen" oder "X-Straße 11"), Nutzungsart und Größe.
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Die zweite Abteilung des Grundbuchs enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
In der Abteilung III / die dritte Abteilung des Grundbuchs sind die Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.
Für die Führung der Grundbücher ist nach § 1 GBO das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Das Grundbuchamt ist für einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig; die Grundbuchbezirke decken sich mit den Gemeindebezirken (§ 2 Abs. 1 GBO). Grundbuchsachen gehören nach § 3 Nr. 1 h des Rechtspflegergesetzes in den Aufgabenbereich der Rechtspfleger.
Abweichende Vorschriften bestanden bislang in Baden-Württemberg (§§ 149, § 150 GBO), hier wurden nach alter Tradition die Grundbücher von den grundsätzlich in jeder Gemeinde eingerichteten staatlichen Grundbuchämtern geführt. Bis Ende 2017 werden diese auf 13 zentrale Standorte bei den jeweiligen Amtsgerichten zentralisiert.
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Einsicht in das Grundbuch, Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug
Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen.
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Ursprünglicher Regelungszweck der Vorschrift war, ein Einsichtsrecht nur wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen zu ermöglichen. Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen.
Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Wenn der Eigentümer der Einsicht zustimmt, erübrigt sich der Antrag auf Einsichtnahme. Zur Verifizierung reicht meist ein Mietvertrag aus. Anrecht auf Einsicht haben ebenfalls Grundstücksangrenzer, wenn diese eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen. Für künftige Kreditgeber kann eine Einsicht notwendig sein, wenn das Grundstück oder das sich darauf befindende Gebäude als Kreditsicherheit diesen soll. Gläubiger, die z.B. einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigner haben, können ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse nachweisen.
Wann sollte das Grundbuch eingesehen werden?
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Eheleute, die in Scheidung leben und den Zugewinnausgleich berechnen möchten, sollten ebenfalls Einsicht in die Grundbücher der gemeinsam, aber auch getrennt besitzenden Grundstücke und Wohnimmobilien beantragen.
- Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten innerhalb der Familie oder unter Miteigentümern ist grundsätzlich ein Blick in das entsprechende Grundbuch durch einen Grundbuchauszug ratsam.
- Wir empfehlen auch bei Bestandsobjekten stets einen Grundbuchauszug sicher aufzubewahren. Dieser objektspezifische Grundbuchauszug gibt Ihnen die einzige Rechtssicherheit zum Objekt und dessen Rechten.
Welche Grundstücksinformationen sind wichtig?
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Grundbuch: Warum ist es so wichtig? Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken mit dem ergänzenden Zweck, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.
- Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte: Auf einer Flurkarte, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird, sind amtliche Informationen zum Gruundstück zu finden, die im Liegenschaftskataster amtlich dokumentiert werden. Unter anderem sind das die Lage des Grundstücks, die Bebauung und auch die Flur- sowie Flurstücknummer.
- Baulast: Die Baulast oder auch Baulasteintragung umfasst öffentlich-rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Bebaubarkeit oder anderweitige Nutzbarkeit von Grundstücken. Eine eingetragene cBaulast im Baulastenverzeichnis ist meist etwas negatives.
- Altlast: Abfallbeseitigungsanlagen außer Betrieb, sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Als altlastverdächtige Flächen werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet und sind im Altlastenkataster geführt, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Ob bei Grundstückskauf, beim Verkauf einer Immobilie, bei einer Schenkung, Scheidung oder einem Erbe. Hier erfahren Sie, welche Informationen über Grundstücke und Immobilien wichtig sind.
In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft.
Wofür braucht man einen Grundbuchauszug?
Mit einem Grundbuchauszug können Sie Ihre vorhandenen Rechte an einer Immobilie nachweisen. Er ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Dort werden für jedes Grundstück die Eigentümer und bestehenden Rechte wie Wegerechte oder mögliche Belastungen festgehalten. Dazu gehört auch die Grundschuld. Sie dient der Absicherung Ihrer Baufinanzierung gegenüber der Bank. Deshalb wollen Banken vor der Vergabe des Baudarlehens einen Grundbuchauszug von Ihnen haben. Auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Damit können Sie belegen, dass Sie auch wirklich der Eigentümer sind. Ohne Grundbuchauszug geht bei Immobilienkauf und -verkauf also gar nichts.
Kann ich einen Grundbuchauszug auch online beantragen?
Ja, Sie können Ihren Grundbuchauszug auch online anfordern. Dazu können unser das Angebot nutzen. Sie müssen dafür das auf dieser Website angezeigte Onlineformular ausfüllen.
Was benötige ich sonst noch, wenn ich eine Immobilie habe?
Flächennutzungsplan in Pleisweiler-Oberhofen
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