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Wir stoppen Tierquälerei. Wir etablieren Tierrechte. Wir stärken das Mitgefühl für Tiere.
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Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.
Wir unterstützen als Mitglied regelmäßig die Aktivitäten von PETA Deutschland e.V. und damit die Rechte der Tiere.
Warum wird ein beglaubigter Grundbuchauszug benötigt?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist ein Auszug aus dem Grundbuch unerlässlich. Nur so können Sie beweisen, dass Sie tatsächlich Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind. Interessenten werden den Auszug auch sehen wollen, um die genauen Eigentumsverhältnisse zu erfahren. So können Sie zeigen, dass kein Dritter Rechte an Ihrer Immobilie hat. Es gibt noch einen zweiten Regelfall, bei dem Sie den Auszug aus dem Grundbuch vorzeigen müssen: bei der Beleihungsprüfung durch Ihre Sparkasse oder Bank bei einer Immobilienfinanzierung. Das Institut klärt so die Eigentumsverhältnisse der Immobilie. Meistens sichert die Sparkasse auch den Kredit über das Eintragen der Grundschuld ins Grundbuch ab.
Antworten zu Antrag, Dauer, Kosten & mehr zum beglaubigten Grundbuchauszug
Bei dem Kauf oder Verkauf, bei Erbe und Scheidung benötigen Sie den Grundbuchauszug einer Immobilie. Wie Sie ihn anfordern können, was Sie beachten müssen, wenn Sie den Grundbuchauszug beantragen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Ursprünglicher Regelungszweck der Vorschrift war, ein Einsichtsrecht nur wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen zu ermöglichen. Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen.
Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Wenn der Eigentümer der Einsicht zustimmt, erübrigt sich der Antrag auf Einsichtnahme. Zur Verifizierung reicht meist ein Mietvertrag aus. Anrecht auf Einsicht haben ebenfalls Grundstücksangrenzer, wenn diese eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen. Für künftige Kreditgeber kann eine Einsicht notwendig sein, wenn das Grundstück oder das sich darauf befindende Gebäude als Kreditsicherheit diesen soll. Gläubiger, die z.B. einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigner haben, können ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse nachweisen.
Beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug?
Je nachdem, zu welchem Zweck Sie den Auszug nutzen möchten, benötigen Sie einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, brauchen Sie auf jeden Fall einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch. Auch Ihre Sparkasse oder Bank wird bei der Beleihungsprüfung auf einer Beglaubigung bestehen. Dabei wird vom Amt bestätigt, dass es sich um keine Fälschung handelt.
Ein unbeglaubigter Auszug aus dem Grundbuch ist beispielsweise ausreichend, wenn Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist. Ob Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug benötigen oder ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ausreicht, hängt davon ab, wer den Auszug benötigt. Sollten Sie den Grundbuchauszug lediglich für Ihre Unterlagen benötigen, reicht eine unbeglaubigte Kopie völlig aus. Bei der Finanzierung einer Immobilie oder dem Immobilienverkauf wird eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs benötigt. Die Bank fordert zudem meist einen aktuellen Grundbuchauszug, welcher maximal 6 Monate alt ist.
Hier erfahren Sie alles wichtige über den beglaubigten Gruundbuchauszug
Als Abteilungen werden in Deutschland die verschiedenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, sie dienen seiner Untergliederung. Die Rechtsgrundlage für den Aufbau des Grundbuches und ihrer Abteilungen liefert die Grundbuchverfügung (GBV), insbesondere die §§ 4 sowie § 9, § 10 und § 11. Das Grundbuch ist demnach in folgende Abteilungen gegliedert:
Die Aufschrift bzw. das Deckblatt des Grundbuchs enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben eingetragen, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie nachrichtlich Lagebezeichnung (z. B. "Im Oberhagen" oder "X-Straße 11"), Nutzungsart und Größe.
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Die zweite Abteilung des Grundbuchs enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
In der Abteilung III / die dritte Abteilung des Grundbuchs sind die Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.
Für die Führung der Grundbücher ist nach § 1 GBO das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Das Grundbuchamt ist für einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig; die Grundbuchbezirke decken sich mit den Gemeindebezirken (§ 2 Abs. 1 GBO). Grundbuchsachen gehören nach § 3 Nr. 1 h des Rechtspflegergesetzes in den Aufgabenbereich der Rechtspfleger.
Abweichende Vorschriften bestanden bislang in Baden-Württemberg (§§ 149, § 150 GBO), hier wurden nach alter Tradition die Grundbücher von den grundsätzlich in jeder Gemeinde eingerichteten staatlichen Grundbuchämtern geführt. Bis Ende 2017 werden diese auf 13 zentrale Standorte bei den jeweiligen Amtsgerichten zentralisiert.
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Einsicht in das Grundbuch, Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug
Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen.
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Ursprünglicher Regelungszweck der Vorschrift war, ein Einsichtsrecht nur wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen zu ermöglichen. Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen.
Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Wenn der Eigentümer der Einsicht zustimmt, erübrigt sich der Antrag auf Einsichtnahme. Zur Verifizierung reicht meist ein Mietvertrag aus. Anrecht auf Einsicht haben ebenfalls Grundstücksangrenzer, wenn diese eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen. Für künftige Kreditgeber kann eine Einsicht notwendig sein, wenn das Grundstück oder das sich darauf befindende Gebäude als Kreditsicherheit diesen soll. Gläubiger, die z.B. einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigner haben, können ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse nachweisen.
Zusammenfassung Informationen zum beglaubigten Grundbuchauszug
- Der Grundbuchauszug informiert unter anderem darüber, wem eine Immobilie gehört, ob die Immobilie mit Grundschulden belastet ist und ob Wege- Nießbrauch- oder Wohnrechte eingetragen sind.
- Wer ein "berechtigtes Interesse" hat, hat Anspruch auf den Grundbuchauszug. Das ist in jedem Fall der Eigentümer.
- Der Grundbuchauszug kann über das Grundbuchamt (Amtsgericht), einen Notar oder einen Online-Service angefordert werden.
- Der Grundbuchauszug kann bequem hier angefordert werden.
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Breitengrad: 50/36/42/N
Längengrad: 11/44/01/E
Bundesland: Thüringen
Landkreis: Saale-Orla-Kreis
Verwaltungsgemeinschaft: Seenplatte
Höhe: 440
PLZ: 07924
Vorwahl: 03663
Gemeindeschlüssel: 16075119
Bürgermeister: Joachim Kliche
Volkmannsdorf
Wappen | Deutschlandkarte | |
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? Hilfe zu Wappen |
| |
Basisdaten | ||
Koordinaten: | 50° 37′ N, 11° 44′ O | |
Bundesland: | Thüringen | |
Landkreis: | Saale-Orla-Kreis | |
Verwaltungsgemeinschaft: | Seenplatte | |
Höhe: | 440 m ü. NHN | |
Fläche: | 9,52 km2 | |
Einwohner: | 225 (31. Dez. 2023)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 24 Einwohner je km2 | |
Postleitzahl: | 07924 | |
Vorwahl: | 03663 | |
Kfz-Kennzeichen: | SOK, LBS, PN, SCZ | |
Gemeindeschlüssel: | 16 0 75 119 | |
Adresse der Gemeindeverwaltung: |
Ortsstr. 71a 07924 Volkmannsdorf | |
Website: | www.vg-seenplatte.de | |
Bürgermeister: | Joachim Kliche | |
Lage der Gemeinde Volkmannsdorf im Saale-Orla-Kreis | ||
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Volkmannsdorf ist eine Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte im thüringischen Saale-Orla-Kreis mit etwa 250 Einwohnern.
- ↑ Bevölkerung der Gemeinden vom Thüringer Landesamt für Statistik; Fortschreibung des Zensus 2011 (Hilfe dazu).