Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundbuch
Das Grundbuch ist zwar ein offiziell zugängliches Register, es kann jedoch nicht jeder willkürlich Auskünfte zu einem beliebigen Grundstück erhalten. Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte zum Grundbuch bzw. zum Grundbuchauszug für Sie zusammengefasst.
Was ist das Grundbuch und seine Funktion?
Beim Grundbuch handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem Details zu Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten (z.B. Teileigentum oder Wohnungseigentum) festgehalten werden. Erst der Grundbucheintrag macht einen Käufer einer Immobilie auch zu dessen Eigentümer. Der Kaufvertrag allein reicht dafür nicht aus. Jedes Grundstück muss zwingend im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragungen beinhalten u.a. Angaben zu den Eigentümern, dem Eigentumserwerb und den Belastungen. Geführt wird das Grundbuch vom Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts.
Hier erfahren Sie mehr Wissenswertes über das Grundbuch und Flurkarten.
Was ist ein Grundbuchauszug?
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Grundbuchauskunft – Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben eingetragen, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie nachrichtlich Lagebezeichnung (z. B. "Im Oberhagen" oder "X-Straße 11"), Nutzungsart und Größe.
Welche Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein?
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.