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Wir stoppen Tierquälerei. Wir etablieren Tierrechte. Wir stärken das Mitgefühl für Tiere.
PETA Deutschland e.V. ist deutschlands größte gemeinnützige Organisation, welche sich für die rechte von Tieren einsetzt.
Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.
Wir unterstützen als Mitglied regelmäßig die Aktivitäten von PETA Deutschland e.V. und damit die Rechte der Tiere.
Danke
Für einen alten Menschen ist es extrem wichtig solche Helfer zu haben. Bin 90 und die Herrschaften von "dein-Grundbuch.de" waren die beste Hilfe, die ich bekommen konnte!
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Katharina Wartig
Tanna
Was ist eine Hochwassergefährdungsauskunft ?
Wenn Sie an einem Fließgewässer in leben und Ihr Haus, Ihr Unternehmen, Ihr Hab und Gut durch Hochwasser gefährdet werden können, ist es durchaus sinnvoll sich eine Hochwassergefährdungsauskunft einzuholen. Amtliche Auskünfte zu einer bestimmten Region oder einer konkreten Fragestellung erteilen die zuständigen Behörden der Länder. Hierbei erfahren Sie mehr über festgesetzte Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete und Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Holen Sie sich heute noch eine Hochwassergefährdungsauskunft.
Wann benötige ich eine Hochwassergefährdungsauskunft ?
Das Bauen auf einem Grundstück das durch Hochwasser gefährdet ist, birgt stets Risiken und Gefahren. Dies gilt nicht nur für die Neuerrichtung baulicher Anlagen, sondern auch für die Erweiterung oder Sanierung bestehender baulicher Anlagen. Ausuferndes Wasser aus Bächen und Flüssen, aber auch ein Anstieg des Grundwassers können Gebäude beschädigen oder gar zerstören, auch schon in der Bauphase. Wer bauen oder sanieren möchte, sollte sich daher in der Planungsphase über die generelle Hochwassergefährdung und später regelmäßig über die wetterbedingt aktuelle Hochwassergefahr für das Grundstück informieren. Hierfür ist die Hochwassergefährdungsauskunft sinnvoll.
Bin ich hochwassergefährdet?
Hochwasser führt immer wieder zu hohen Sachschäden und vereinzelt auch zu Gefahr für Gesundheit und Leben. Gefahren und Risiken zu (er)kennen und die richtigen Schritte schon vor dem Ereignis zu setzen ist daher wichtig. Die Hochwassergefahren- und -risikokarten von ermöglichen es, herauszufinden wo Hochwasser zum Problem werden kann und unterstützen dadurch einen bewussten Umgang mit dieser Gefahr.
Sind Hochwasser natürliche Ereignisse?
Regelmäßige Hochwasser haben eine wichtige ökologische Funktion. Holen Sie sich dazu eine Hochwassergefährdungsauskunft ein. Die Tiere und Pflanzen in natürlichen Flussauen haben sich an den Wechsel zwischen Überflutung und Austrocknung angepasst. Sie benötigen die Vielfältigkeit der Lebensräume, die durch die Änderung des Wasserstandes hervorgerufen wird. Wie hoch die Hochwassergefährdung ist, hängt von einem komplexen Zusammenwirken verschiedener Faktoren ab. Hochwasser
bilden sich als Folge langer, großflächiger Dauerregen oder kurzzeitiger, kräftiger Starkniederschläge.
Trifft der Regen auf die Erdoberfläche, versickert ein Teil im Boden, wird dort zwi- schengespeichert und trägt zur Entstehung von Grundwasser bei. Ein weiterer Anteil verdunstet direkt und der Rest fließt über die Bodenoberfläche als Oberflächenabfluss in die Gewässer.
Wie oft können Hochwasser auftreten?
Hochwasser werden in „häufig auftretende Ereignisse“ – zum Beispiel jedes oder alle fünf Jahre – und „seltene Ereignisse“ – zum Beispiel einmal in 100 Jahren unterschieden. Seltene Hochwasserereignisse sind durch hohe Durchflussmengen und hohe Wasserstände gekennzeichnet. Es können Flächen überflutet werden, die "normalerweise" nicht von Hochwasser betroffen sind. Die Unterscheidung der Hochwasser nach einer bestimmten Jährlichkeit basiert auf statistischen Auswertungen der Abflüsse eines Flusses, die man über einen sehr langen Zeitraum hinweg beobachtete. Der Begriff „Jährlichkeit" beschreibt die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Hochwasserereignisses mit dazugehörigem Wasserstand und Durchflussmenge. Der Begriff „Jährlichkeit" wird von der Bevölkerung häufig falsch interpretiert. Hochwasserbetroffene verknüpfen ihn oft mit der Annahme, dass ein Hochwasser mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren in Abständen von 100 Jahren auftritt. Tatsächlich liegt der „Jährlichkeit“ aber eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung zugrunde. Es ist daher durchaus möglich, dass statistisch seltene Hochwasserereignisse tatsächlich in deutlich kürzeren Zeitspannen auftreten – so wie es am Rhein 1993 und 1995 der Fall war.
Eine anschaulichere Größe erhält man durch die Beschreibung von Hochwasserereignissen mit Hilfe des Wasserstands. Der Wasserstand, der sich während eines Hochwassers einstellt, ist abhängig von der durchfließenden Wassermenge und dem durchströmten Raum, dem Hochwasser-Abflussprofil. Wird das Abflussprofil durch Ablagerungen oder Bauten verkleinert, erhöht sich bei gleicher Wassermenge der Wasserstand. Die Verwendung des Wasserstandes erlaubt die Verknüpfung mit der Höhe, bis zu der ein Schutz durch z. B. vorhandene Deiche oder mobile Schutzwände gewährleistet ist.
Wie viel kostet eine Hochwassergefährdungsauskunft für ein Objekt?
Je nach Behörde fallen keine weiteren Kosten für eine Hochwassergefährdungsauskunft an.
10 Tipps für richtiges Verhalten bei Hochwassergefahr
- Informieren Sie sich rechtzeitig vor einem Hochwasser bei Ihrer Kommune, ob Sie in einem Hochwassergefährdungsgebiet leben. Prüfen Sie die Möglichkeiten Ihr Haus so zu gestalten, dass es einem Hochwasser besser standhält, z. B. können Sie die Kellerräume abdichten, den Heizöltank sichern oder mobile Schutzelemente kaufen. Versichern Sie sich gegen Hochwasserschäden!
- Während eines Hochwassers, verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen! Informieren Sie Mitbewohner und Nachbarn, die gerade nicht vor Ort sind.
- Planen Sie Ihre Versorgung. Unter Umständen fallen die Energie- und Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung aus. Haben Sie daher ausreichend Wasser, Lebensmittel, aber auch Batterien im Haus.
- Soweit möglich bringen Sie Ihre Kinder und hilfebedürftige Personen außerhalb des akut von hochwassergefährdeten Gebietes in Sicherheit. Denken Sie auch an Ihre Haustiere!
- Im Notfall geht Menschenrettung immer der Erhaltung von Sachwerten vor!
- Sprechen Sie die Aufgabenverteilung im Ernstfall mit allen Familienmitgliedern ab, z. B. wer betätigt den Hauptschalter oder die Absperrventile und wer nimmt die persönlichen Dokumente mit.
- Räumen Sie hochwassergefährdete Bereiche leer! Versuchen Sie wertvolle Gegenstände, Computer und andere technische Geräte hoch in Regalen oder auf dem Speicher zu verstauen! Denken Sie aber auch an persönliche Dokumente und Fotos. Parken Sie Ihr Auto um! Lagern Sie Lacke, Farben, Pflanzenschutzmittel und andere gefährliche Chemikalien außerhalb der hochwassergefährdeten Bereiche, die vom Hochwasser erreicht werden können!
- Gehen Sie nicht in Ihren Keller, wenn Wasser eingedrungen ist – es besteht die Gefahr eines Stromschlages!
- Fahren Sie nicht zum Fluss oder in überflutete Bereiche. „Hochwassertourismus“ gefährdet Ihre Sicherheit und behindert die Einsatzkräfte. Beachten Sie Absperrungen und Anweisungen der Einsatzkräfte. Betreten Sie keine überfluteten Straßen und Uferbereiche! Sie können unterspült sein!
- Lassen Sie nach einem Hochwasser die beschädigte Bausubstanz prüfen. Achten Sie auf eine sachgerechte Entsorgung verunreinigter Möbel. Verzehren Sie kein Obst und Gemüse aus überfluteten Gebieten. Informieren Sie die Feuerwehr, wenn in Ihrem Haus Farben, Lacke oder Heizöl ausgelaufen sind.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung einer Hochwassergefährdungsauskunft?
Es gelten keine weiteren Voraussetzungen für die Beantragung einer Hochwassergefährdungsauskunft.
Werden für die Beantragung einer Hochwassergefährdungsauskunft Unterlagen benötigt?
Es sind keine erforderlichen Unterlagen bei der Beantragung einer Hochwassergefährdungsauskunft notwendig.
Als Abteilungen werden in Deutschland die verschiedenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, sie dienen seiner Untergliederung. Die Rechtsgrundlage für den Aufbau des Grundbuches und ihrer Abteilungen liefert die Grundbuchverfügung (GBV), insbesondere die §§ 4 sowie § 9, § 10 und § 11. Das Grundbuch ist demnach in folgende Abteilungen gegliedert:
Die Aufschrift bzw. das Deckblatt des Grundbuchs enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben eingetragen, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie nachrichtlich Lagebezeichnung (z. B. "Im Oberhagen" oder "X-Straße 11"), Nutzungsart und Größe.
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Die zweite Abteilung des Grundbuchs enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
In der Abteilung III / die dritte Abteilung des Grundbuchs sind die Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.
Für die Führung der Grundbücher ist nach § 1 GBO das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Das Grundbuchamt ist für einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig; die Grundbuchbezirke decken sich mit den Gemeindebezirken (§ 2 Abs. 1 GBO). Grundbuchsachen gehören nach § 3 Nr. 1 h des Rechtspflegergesetzes in den Aufgabenbereich der Rechtspfleger.
Abweichende Vorschriften bestanden bislang in Baden-Württemberg (§§ 149, § 150 GBO), hier wurden nach alter Tradition die Grundbücher von den grundsätzlich in jeder Gemeinde eingerichteten staatlichen Grundbuchämtern geführt. Bis Ende 2017 werden diese auf 13 zentrale Standorte bei den jeweiligen Amtsgerichten zentralisiert.
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Einsicht in das Grundbuch, Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug
Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen.
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Ursprünglicher Regelungszweck der Vorschrift war, ein Einsichtsrecht nur wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen zu ermöglichen. Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen.
Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Wenn der Eigentümer der Einsicht zustimmt, erübrigt sich der Antrag auf Einsichtnahme. Zur Verifizierung reicht meist ein Mietvertrag aus. Anrecht auf Einsicht haben ebenfalls Grundstücksangrenzer, wenn diese eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen. Für künftige Kreditgeber kann eine Einsicht notwendig sein, wenn das Grundstück oder das sich darauf befindende Gebäude als Kreditsicherheit diesen soll. Gläubiger, die z.B. einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigner haben, können ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse nachweisen.
Wann sollte das Grundbuch eingesehen werden?
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Eheleute, die in Scheidung leben und den Zugewinnausgleich berechnen möchten, sollten ebenfalls Einsicht in die Grundbücher der gemeinsam, aber auch getrennt besitzenden Grundstücke und Wohnimmobilien beantragen.
- Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten innerhalb der Familie oder unter Miteigentümern ist grundsätzlich ein Blick in das entsprechende Grundbuch durch einen Grundbuchauszug ratsam.
- Wir empfehlen auch bei Bestandsobjekten stets einen Grundbuchauszug sicher aufzubewahren. Dieser objektspezifische Grundbuchauszug gibt Ihnen die einzige Rechtssicherheit zum Objekt und dessen Rechten.
Welche Grundstücksinformationen sind wichtig?
Ob bei Grundstückskauf, beim Verkauf einer Immobilie, bei einer Schenkung, Scheidung oder einem Erbe. Hier erfahren Sie, welche Informationen über Grundstücke und Immobilien wichtig sind.
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Grundbuch: Warum ist es so wichtig? Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken mit dem ergänzenden Zweck, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.
- Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte: Auf einer Flurkarte, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird, sind amtliche Informationen zum Gruundstück zu finden, die im Liegenschaftskataster amtlich dokumentiert werden. Unter anderem sind das die Lage des Grundstücks, die Bebauung und auch die Flur- sowie Flurstücknummer.
- Baulast: Die Baulast oder auch Baulasteintragung umfasst öffentlich-rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Bebaubarkeit oder anderweitige Nutzbarkeit von Grundstücken. Eine eingetragene cBaulast im Baulastenverzeichnis ist meist etwas negatives.
- Altlast: Abfallbeseitigungsanlagen außer Betrieb, sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Als altlastverdächtige Flächen werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet und sind im Altlastenkataster geführt, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
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Weitere Informationen: Flurkarte in Dürrwangen
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